Auf dieser Seite Informieren wir dich darüber was du mit deiner RC - Drohne darfst und was verboten ist. !
Da wir immer wieder die selben Fragen gestellt bekommen, hier die wichtigsten Antworten darauf.
Frage 1 :
Wie hoch kann ich mit meiner Drohne fliegen ?
Antwort : Die meisten denken jetzt sicher so hoch wie es geht bis ich Sie nicht mehr sehe. (runter kommt sie dann schon von selbst 😆 ) , aber meist nicht mehr im ganzen Zustand.! : Nein Spass beiseite
Auch hier gibt es Vorschriften, eine Drohne darf nur auf Sichtweite geflogen werden,das heisst,du musst die Fluglage deiner Drohne noch ständig erkennen können. fliegt die Drohne von mir weg oder fliegt Sie auf mich zu.
Auch musst du die max Flughöhe in der Schweiz einhalten.
In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
Hier im Link erfährst du genaueres
Frage 2 :
Wie weit geht die Drohne .? Hier bekommen wir oft Antworten wie 500 meter oder besser noch mehr. Da sind wir oftmals Sprachlos.
Antwort : Auch hier gilt wieder, ich darf meine Drohne nur auf Sichtkontakt fliegen,das heisst, ich muss auch hier die Fluglage meiner Drohne ständig erkennen können
Frage 3 :
Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen.?
Antwort : Für Drohnenflüge gibt es zumindest eine sehr klare Restriktion: Im Umkreis von fünf Kilometern um eine Flugpiste ist der Einsatz generell verboten. Das gilt auch für Kleinflugplätze, etwa von Segelflugzeugen.
Grössere Flughäfen wie Zürich, Bern und Genf besitzen zusätzlich eine Kontrollzone. Sie erweitert den Verbotsbereich und erlaubt Flughöhen bis maximal 150 Meter. Wobei in der offenen Kategorie ab
2021 die Flughöhe ohnehin auf 120 Meter beschränkt wird. Diese Kontrollzonen decken zudem praktisch die ganzen Stadtgebiete grösserer Schweizer Städte ab. Eine genaue Übersicht liefert die
Drohnenkarte von Swisstopo. Sie ist eine wichtige Anlaufstelle vor jedem Flug.
Der Überflug von Personengruppen benötigte bisher eine einfach zu erlangende Bewilligung. Mit der neuen Regulierung wurde diese Bewilligungsmöglichkeit für die offene Kategorie gestrichen. Ein solcher Überflug ist also nicht mehr gestattet.
Frage 4 :
Brauche ich eine Bewilligung für die Drohne. ?
Antwort :
Die meisten handelsüblichen Drohnen für den Privatgebrauch fallen ab 2021 in die sogenannte offene Kategorie. Sie betrifft Fluggeräte zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm Gewicht. Unter- und Obergrenze wurden also gesenkt. Die neue Drohenregulierung verlangt zudem, dass diese Drohnen registriert sind und die Piloten eine Prüfung absolvieren. Das nimmt den Drohnen die Anonymität und soll dazu beitragen, gefährliche Flugmanöver zu verhindern. Wie diese Verfahren genau ablaufen, ist noch nicht festgelegt.
Eine nützliche Anlaufstelle gerade für Neo-Piloten ist der schweizerische Verband ziviler Drohnen. Er bietet unter anderem einen Verhaltenscodex für einen sicheren Drohnenflug und ein freiwilliges Drohnenregister.
Frage 5 :
Was darf ich Filmen oder Fotografieren
Antwort:
Sobald mit der Drohne gefilmt oder fotografiert wird, kommt das Datenschutzgesetz zum Zug. Grundsätzlich gilt: Niemand darf ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. Nicht abschliessend gesetzlich geregelt ist das Überfliegen von Privatgrundstücken. Die Drohne muss so hoch fliegen, dass keine Personen auf den Aufnahmen erkennbar sind.
Wer einen geselligen Anlass aus der Luft fotografieren möchte, muss mit der neuen Drohnenregulierung einen Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Dieser variiert nach Gewicht der Drohne. Als unbeteiligt gilt jede Person, die nicht explizit eine Einwilligung gegeben hat.
Die rechtlichen Bestimmungen gelten auch, wenn beispielsweise ein Makler Luftaufnahmen von einer Immobilie macht, die er zum Verkauf ausschreiben möchte. Gefilmte Personen müssen auch ausdrücklich darüber informiert werden, wenn die Bilder irgendwo gespeichert oder gar veröffentlicht werden. Die gespeicherten Daten müssen gemäss dem Datenschutzgesetz vor fremden Zugriffen angemessen geschützt werden.
Die rechtlichen Grundlagen zu Drohnenaufnahmen erläutert die Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausführlich.
Frage 6 :
Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne. ?
Antwort:
Wer eine Drohne mit einem Gewicht von über 500 Gramm betreibt, muss zwingend eine Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens einer Million Franken abgeschlossen haben. Dieses Gewicht dürften die meisten Kameradrohnen erreichen.